Die wirtschaftlichen Grundlagen des nowgoroder Bojarentums (der alte Adel in Nowgorod) — Landbesitz, Teilnahme an dem internationallen Handel usw. — blieben nach dem Anschluss Nowgorod in das moskauer Reich unverandert. Trotz der Abschaffung der Unabhangigkeit und der Umbildung der Verwaltungsstrukturen und Dienstsstellen in der Republik blieb die okonomische Situation bis in die Mitte der 80-er Jahre des XV. Jahrhunderts stabil. Erst nach der Entfernung der Bojaren 1480–1484 und der Besetzung durch die Moskauer fand die radikale Umgestaltung des nowgoroder Wirtschaftssystems statt. Das Kontingent der Handelsleute in Nowgorod, die den Handel mit den westeuropaischen Partnern trieben, hat sich in dieser Zeit geandert, was weitere Schwierigkeiten für die hanseatischen Kaufleuten bedeutete. Sie mussten sich in der neuen Situation orientieren und neue Handelskontakte kntipfen.
Es ist darauf hinzuweisen, dafi es ausschließlich die livländischen Städte waren, die die entstandene schwierige Lage im nowgorod-hanse-atischen Handel beilegten. Sie wurden mit dem Vorschlag initiativ, eine Botschaft 1486 nach Moskau zu schicken, um bei dem Großfurst die Bestatigung ihrer alten Handelsfreiheiten zu bekommen. Als Antwort darauf hat Ivan III. seinen Statthalter in Nowgorod bevollmachtigt, den Frieden mit den Hanseaten zu schließen.
Das Hansekontor in Nowgorod wurde 1494 nach dem Befehl von Ivan III. geschlossen, der eigentlich im Begriff war, die 1494 entstandene Auseinandersetzung friedlich beizulegen. Der deutsche Handeslhof in Nowgorod wurde nach der Hinrichtung zweier russischer Kaufleute in Revel, das die Verletzung der Vertragsbedingungen bedeutete geschlossen, die Kaufleute wurden verhaftet und ihre Waren beschlagnahmt.
Es gab wahrend der Verhaftung im Hof 49 Kaufleute aus 18 Städten; die Mehrheit (17 Personen) bildeten die Vertreter aus Lubeck; 7 Leute waren aus Derpt, unter deren der Hofskommis; Dortmund, Koosfeld und Revel wurden durch 9 Kaufleute vertreten; Luneberg, Scheperod und Schwerin haben je 2 Kaufleute geschickt. Aus Hamburg, Munster, Bre-ckenfeld, Inn, Duisborg, Frankfurt, Emeke, Duderstadt, Greifswald, Lem-garden stammte je eine Person. Das ist die einzigste erhaltende Liste für die ganze Zeit, als das Kontor in Nowgorod bestand, in der die Teilnahme der Städte an den Nowgorodreisen zum Ausdruck kam. Es ist zweifellos
anzunehmen, dass die Herkunft der Kaufleute in den früheren, besonders wohlbehaltenen Zeiten auch sehr verschiedenartig war. Zusammen mit den Waren, deren Wert 96000 Mark war, wurden auch die Besitzwerte des Kontors inventarisiert und in Beschlag genommen. Mit der Schließung des Hansekontors in Novgorod 1494 endet die Periode der selbststandigen Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse.
Handelscharakter (Beschaffenheit des Handels)
Weder in den russischen, noch in den hanseatischen Quellen gibt es direkte Hinweise darauf, wie und wo der Handel in Nowgorod mit den Auslandern getrieben wurde. Die zahlreichen Ausktinfte aus den Städtta-gungsbeschltissen, aus der Handelshofkorrespondenz, aus den Schrapara-graphen machen es jedoch moglich Art, Weise und Charakter des Handels selbst wenn nur in groben Umrissen zu rekonstruieren. Der Handel zwischen Nowgorod und Hanse war offensichtlich Tausch- und Großhandel, tibrigens wie der Handel im Mittelalter tiberhaupt. Die Stoffe wurden in Rollen verkauft, die mit den speziellen Plomben versiegelt waren. Salz verkaufte man sackweise; Honig, Wein, Hering, Buntmetall — in Fassern. Bei den Ausgrabungen am Nerevskij Strafienende wurden am Gutshaus der reichen Posadniksfamilie die Boden der Eichenfasser mit den hanseatischen kaufmannischen Zeichen im großen Ausmaß gefunden. Es ist zweifellos, daß in diesen Fassern die hanseatischen Waren nach Nowgorod geliefert und von den reichen Nowgorodern en gros gekauft wurden. Der Großhandel war sogar für solche kleinen Einzelwaren typisch wie Handschuhe, Garn, Nadeln, die auch die Kaufmannslehrlinge in den Vor-ratskammern verkaufen durften. Die genannten Gegenstande sollten dutzend-, hundert- und tausender- weise verkauft werden. Die russischen Waren wurden auch en gros eingekauft: Wachs — in Ringen, Pelze, Rauch-waren — Hunderte von Fellen. Nach einigen Angaben zu urteilen, waltete der Einzelhandel auch ob.
Es war für die Kaufleute nicht notig, mit ihren Waren zum Markt zu gehen. Von den Schraparagraphen schließend, gait als Haupthandelsort der ausländische Hof, wohin die nowgoroder Kaufleute kammen, um Ge-schafte zu machen und um die Ware abzuholen. Die deutschen Kaufleute beschafften sich die nowgoroder Waren auch unmittelbar auf den Gutern der russischen Partner.
Schra berichtet darüber, daß der Kaufmann nicht mit seinem Bruder, Geschaftspartner oder Gehilfe zum Kauf gehen durf-te, sondern unbedingt mit einem anderen Kaufmann. Man durfte die ausgewahlte Ware innerhalb von 3 Tagen nicht abholen, solange der andere Kaufmann der bei dem Kauf dabei war seine Zustimmung nicht gab.
Besonders streng sorgte Schra für die Einhaltung des Tauschhandel-charakters, d.h. Barware gegen Barware. Es wurde an der Gesamtversammlung der Kaufleute in Nowgorod 1318 beschlossen, den Handel auf Kredit kategorisch mit der Androhung der Beschlagnahme zu verbieten, wenn die Waren auf solche gesetzwidrige Weise gekauft wurden. Diese Regel wurde spater standig erneuert und in alle Schrafassungen einge-schlossen. Der Handel auf Kredit war mehrmals das Besprechungsthema an den Städtratstagungen, jedes Mai wurde er mit der Androhung verboten, die Ware und den guten Kaufmannsruf zu verlieren. Die standige Erneuerung der Handelsregel «Barware gegen Barware» spricht auch da-fur, daß diese Regel standig von den Kaufleuten verletzt wurde. Es gibt konkrete bekannte Falle des Kredits auf Kredit: z.B. 1406 schickte der Handelshof einen Klagebrief nach Revel, daß zwei Kaufleute aus Revel mit den Russen auf Kredit handelten. Standige Verletzungen gegen die Handelsregel zwangen die Städte, das Strafmaß zu verstarken. Im Jahre 1453 wurde ein Beschluß gefasst, laut dessen der Handel auf Kredit durch «das hochste Strafmaß ohne jegliche Nachsicht» bestraft wurde.
Die Normativquellen erlauben zu beurteilen, daß die Regelungen der juristischen Verhaltnisse zwischen den ausländischen Gasten und den Nowgorodern, die Beilegung der Auseinandersetzungen in den Handelsangelegenheiten sich vollkommen in der Zustandigkeit von Tausendfuhrer und dem Gemeindevorsteher von Nowgorod befanden. Es wurde in den Paragraphen des Vertrages aus dem Jahre 1262 erwahnt, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und Nowgorodern kam, mußte man zur Johannes-Vorlauferskirche an den Opoki gehen und dort, im Vorhof, vor dem Tausendführer «diesen Streit beenden». Die deutschen Kaufleute beharrten auch standig darauf, daß der kaufmannische Gerichtsort im Hof der Johannes-Vorlauferskirche und niergendwo an-ders, «vor dem Tausendführer und vor zwei deutschen Gemeindevorstehern», sein soil. Es ist dadurch zu erklaren, daß die Handelsstreitereien in der Wirklichkeit zu den Auseinandersetzungen und Konflikten führten, die nach sich auch die Verletzungen der Handels- und Strafgesetzgebung zogen. In dem letzten Fall sollte sich die Behorde von Nowgorod einmischen.
Die Gesamtangaben fast aller Vertragsurkunden von Nowgorod mit den westeuropaischen Geschaftspartnern (beginnend mit der altesten aus dem Ende des XII. Jahrhunderts bis an die Dokumenten des XV. Jahrhunderts) bezeugen, daß die hochsten Behorden von Nowgorod an den Beilegungen der Konfliktsituationen zwischen den Nowgorodern und Auslandern aktiv teilnammen. Unter diesen Behorden konnten
Fürst oder der furstliche Statthalter, Posadnik oder Tausendführer sein. Dies bestatigen auch die Berichte des Hansekontors, die konkrete Falle beschreiben.
Das hanseatische Kontor und die hanseatische Kaufmannschaft in Nowgorod
Das hanseatische Kontor in Nowgorod war neben den Komoren in Bergen, Brugge und London eines der grofiten in Europa. Seinen Kern bildete zweifellos der am Ende des XII. Jahrhunderts gegründete deutsche Handelshof mit der Petruskirche. Der gotländische Hof, der Anfang des gleichen Jahrhunderts eingerichtet wurde, blieb im Besitz von Gotland und wurde den deutschen Kaufleuten vermietet. Die beiden Hofe lagen an der Handelsseite der Städt, nicht weit von dem Jaroslav-Hof: der gotländische Hof befand sich an der stidlichen Seite, an der Küste von WolchoW (wo heute das Hotel «Rossija» steht), der deutsche Hof lag ostlich vom Jaroslav-Hof (gegenüber der Nikolaus-Kathedrale und der Paraskeva-Kirche).
Der gotländische und der deutsche Hofe dienten als eine Art von Fes-tungen für die ausländischen Kaufleute. Sie wurden hoch und fest um-zaunt. Die deutsche Kaufmannschaft sorgte standig für deren gute Erhal-tung, immer wenn das Kontor in Nowgorod existierte. Die Hauptgebaude innerhalb der Hofe waren die Kirche: am gotländischen Hof stand die Olafskirche, am deutschen Hof — die Petruskirche. In der Petruskirche wurden neben der Kontorskasse (Schatz), Kirchenschatz und Hofsarchiv auch die meisten hanseatischen Waren aufbewahrt. Die Kirche selbst dien-te mehrmals als sicherer Zufluchtsort für die deutschen Kaufleute wahrend der Auseinandersetzungen mit den Nowgorodern, wortiber verschiedenste Quellen berichten.
Es befanden sich in den Hofen neben den Kirchen auch Wohngebaude, Speicher für die Warenlagerung (z.B. Salzspeicher an dem gotländischen Hof), eine Bierbrauerei, eine Mtihle und sogar ein Krankenhaus. Man bekamm einige konkrete Vorstellungen, wie die Anlagen und Gegenstande im Alltag der hanseatischen Kaufleute waren, dies geschah wahrend der Ausgrabungen des gotländischen Hofes 1968–1970. Innerhalb von 3 Jahren wurde ein Grundstuck mit der Flache von 552 m2 erforscht, auf dem man wahrend der Ausgrabungen einen Pfahlzaun, zwei Blockhauser, die Ruine eines Steinturmes und eine große Sammlung der westeuropaischen Gegenstande entdeckt hat.
Die nach Nowgorod aus verschiedenen Städten reisenden hanseatischen Kaufleute waren im Hof eine einheitliche deutsche Kaufmannschaft, die sich in allem nach Schraparagraphen und gemeinsamen Verordnun-gen richtete und an deren Spitze sie die aus ihrem Keis ausgewahlten Gemeindevorsteher stellten. Es waren nur die Kaufleute aus den hanseatischen Städten, die das Recht hatten, in Novgorod Handel zu treiben und in den Hofen zu leben. Die Hansestadte strebten immer nach dem Monopolhandel mit den Russen. Es wurde in alien Schraredaktionen und in der Korrespondenz der Hansestadte nachdrucklich das Verbot wieder-holt, mit den Nichthanseatern (besonders mit den Hollandern oder Flamen — den Hauptkonkurenten der Hanse) ein gemeinsames Geschaft zu machen oder ihre Waren nach Nowgorod zu bringen. Die Kaufleute aus livländischen, wendischen, westfalischen Städten besuchten Nowgorod am haufigsten und genossen die Privilegien, wahrend die Kaufleute aus den preuflischen Städten, die auch zur Hanse gehorten, im Handel in Nowgorod eingeschrankt waren. Die hanseatischen Kaufleute, die selten nach Nowgorod kammen, hatten von ihren Städtverwaltungen (Magistraten) Empfehlungsschreiben für das Erhalten des Rechtes, in Nowgorod zu handeln. So z.B. die Städt Breslau (heute Wrozlaw) 1437 empfahl, einen gewissen Andreas, den Diener eines Breslauer Burgers, am Hof zu empfangen, der nach Nowgorod dienstlich von seinem Herren geschickt wurde, «weil unsere Städt Breslau und wir alle gehoren zu der deutschen Hanse».
Die Kaufleute wurden in Sommer- und Wintergaste unterschieden. Die Wintergaste kammen nach Nowgorod im Herbst wahrend der letzten Schifffahrtsperiode (Navigation) oder mit dem ersten «Schlittenzug» und verließen die Städt im Fruhling. Sie wurden von den «Sommergasten» abgelost. Es existierte zuerst nur der Seeweg aus der Ostsee durch den Nevafluß bis zum Ladogasee, weiter auf dem Wolchowfluß nach Nowgorod. Schon Anfang des XIII. Jahrhunderts wurde ein Weg zu Lande erwahnt. Die Seegaste hatten zuerst die Vorteile im Vergleich mit denen die zu Land kamen. Dieser Unterschied zwischen den zur See und zu Land reisenden Gasten wurde allmahlich ausgeglichen, zumal seit Anfang des XIV. Jahrhunderts für die deutschen Kaufleute die «reine» (d.h. die freien) Wege zu Lande gewahrleistet wurden.
Die Kaufleute unterschieden sich nicht nur nach ihrer Zugehorigkeit zu jener oder anderer Städtgemeinde, sondern auch nach ihrer Sozialen Stellung. Die Hauptgrappe des Kaufmannsstandes, der in Nowgorod handelte, bildeten die s.g. «Meistermanner» — selbststandige Kaufleute, die ihr eigenes Kapital und eigene Waren hatten. Jeder von ihnen durfte zwei Manner mitbringen, die «Knecht» oder «Knabe» (wortlich «Diener», «Gesinde») hießen, die nicht die Funktionen der Eigendiener des Kaufmannes erfullten, sondern als Geschaftsgehilfen auftraten. Ein anderer Fall waren die «Junge», d.h. junge Manner, die das Handeln erlernten und den selbststandigen Kaufleuten halfen.
In der Bltitezeit der Hanse war es üblich, dass in den gotländischen und deutschen Hofen gleichzeitig 150–200 Leuten wohnten. z.B. im Winter 1336–1337 befanden sich am Hof 160 Personen, im Jahre 1425 waren dort zwischen 116 und 150 Leute; die großte Zahl von 200 Leuten nennt eine Urkunde aus dem Jahre 1439. Mit dem Verfall des Kontors im XV. J., war die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen, merk-lich zurtickgegangen, was in Schra seine Spuren hinterließ.
Es wurde zuerst nicht verboten, bei Mangel an Unterkunftsplatze an den gotländischen und deutschen Hofen in den Hofen von Nowgorodern abzusteigen. Die Tatsache, daß die deutschen Kaufleute bei den Nowgorodbewohner untergebracht wurden, wurde mit den Ausgrabungen 1972–1974 auf einem mit den deutschen Handelshof benachbarten Grundstuck belegt, das auf der heutigen Michajlovskaja-Straße liegt. Man hat aber all-mahlich ein Verbot für die Hanseater eingesetzt, die nowgoroder Höfe für Unterkunft und Warenlagerang zu benutzen. Diese Beschrankung wurde dadurch ins Leben gerafen, dass in der ersten Halfte des XV Jahrhunderts, als die Handelsverbote gegen Nowgorod hinter ein ander folgten, es doch Kaufleute gab, die trotz diesen Verbotes, nach Nowgorod kamen und ihre Waren in den russischen Hofen lagerten. Aus den Jahren 1421 und 1431 wurden zwei Briefe der Kaufmannschaft des hanseatischen Kontors auf-bewahrt, die die bei den Russen untergebrachten Kaufleute verklagte. Das hat dazu geftihrt, daß die livländischen Städte an der Tagung in Wolmar 1434 eine Entscheidung getroffen haben, die Lagerung der deutschen Waren in den russischen Hofen zu verbieten und die Nichterfullung dieses Beschlusses zu bestrafen.
In der Jahrhundertwende XIV—XV J. entstanden allmahlich in den Großstadten Deutschlands die Kaufrnannsvereinigungen, die sich auf den Handel mit bestimmten Städten oder mit bestimmten Landern speziali-sierten. Anfang des XV. Jahrhunderts gab es nur in Ltibeck ca. 10 Vereinigungen dieser Art, darunter waren auch die nowgoroder Vereinigung. Die mit Nowgorod handelnden Kaufleute hießen «Nowgorodfahrer». In Strahlsund in der kaufmannischen Nikolauskirche befindet sich tiber den Banken der in Nowgorod tatigen Kaufleute ein holzerner Schnitzfries. Der Schnitzfries stellt die Nowgoroder dar, die nach Pelztieren jagen, Honig sammeln und diese Waren zum deutschen Hof bringen.
Die Unterkunftsbedingungen wurden für die deutschen Kaufleute in Nowgorod einerseits durch die Interessen der hanseatischen Kaufmannschaft und durch die am Hof ublichen Ordnungen bestimmt. Anderseits hingen sie von den Verhaltnissen mit den Einwohnern und Kaufleuten von Nowgorod und von den Anordnungen der nowgoroder Behorden ab. Die hanseatischen Städte strebten immer nach dem Monopolhandel mit Nowgorod, deshalb versuchten sie jegliche Konkurenz sowohl von der Seite der Nichthanseater, als auch innerhalb der hanseatischen Gesellschaft auszuschließen. So wurde z.B. die Aufenthaltsfrist in Nowgorod auf eine Saison, d.h. auf eine Winter- oder Sommerperiode begrenzt. Ausnahmsweise durften die Kaufleute in Novgorod ein Jahr lang bleiben, aber auf keinen Fall langer, sonst verlor der Kaufmann das Recht, das Kontor zu besuchen. Der Wert der einzuführenden Waren wurde auch auf maximal 1000 Mark beschrankt. Dem diese Regel verletzteden Kaufmann wurde die Ware entzogen und ging zu Hofbesitz über. Der Schuldi-ge durfte aufierdem künftig keine Waren nach Nowgorod bringen. Diese Maßnahme wurde durch die Sorge um die Beibehaltung und Gewahrleistung der stabilen Preisen auf die hanseatischen Waren bedingt. Nur in der Krisesituation, als der Hansehandel allmahlich in Verfall geriet, erlaubten die Städte, den Warenwert bis zu 1500 Marken zu erhohen.